Beschluss der Mitgliederversammlung der SG Union 1919 Klosterfelde e.V. vom 12.04.2018
Die Mitgliederversammlung der SG Union Klosterfelde beschließt folgende Beitragsordnung:
Beitragsordnung der SG Union 1919 Klosterfelde:
I. Jährliche Beitragshöhe neu
Abteilung Fußball 150,- EUR
Abteilung Gymnastik 80,- EUR
Abteilung Volleyball 80,- EUR
Abteilung Tischtennis 80,- EUR
Passive Mitglieder 80,- EUR
Passive Mitglieder mit
Sportplatznutzung 100 EUR
-
Jugendliche bis 18. J. 60,- EUR
Kinder (G + F-Jugend) 40,- EUR
Ermäßigungen:
½ Beitrag für Azubis, Studenten, Bufdis, ALG II-Empfänger
½ Beitrag ab dem zweiten Kind mit Vereinsmitgliedschaft
Der Beitrag ist bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. Die Zahlung kann entweder per Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar beim Schatzmeister/in bzw. Übungsleiter erfolgen.
II. Verrechnung von Arbeitseinsätzen
Jedes Mitglied im Alter von 18 bis 70 Jahren hat jährlich 30,- EUR für sechs abzuleistende Arbeitsstunden für den Verein im Voraus mit seinem Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Arbeitsleistung ist im jeweils laufenden Kalenderjahr zu erbringen. Nach Ableisten der Arbeitsstunden werden die im Voraus eingenommenen 30 EUR dem Mitglied gutgeschrieben. Eingenommene Gelder aus nicht abgeleisteten Arbeitsstunden werden zweckmäßig für die Erhaltung, Ausbau und Pflege der Vereinsanlage eingesetzt. Als Arbeitsstunden gelten Tätigkeiten die dem gesamten Verein zugutekommen. Die Bewertung obliegt dem Vorstand.
III. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.